Hundesteuersatzung der Gemeinde Emmendorf
Aufgrund der §§ 6,40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der z. Zt. geltenden Fassung und des § 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der z. Zt. gelten Fassung hat der Rat der Gemeinde Emmendorf in seiner Sitzung vom 14.12.2017 folgende Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen:
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